Grundsteuerreform 2022 - Auch Sie müssen jetzt handeln!

Das Bundesverfassungsgericht hat die geltende Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Dies hat zur Folge, dass in Deutschland rund 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden müssen.

 

Für jedes Grundstück (Haus, Eigentumswohnung ..) müssen Eigentümerinnen und Eigentümer bis zum 31.10.2022 eine Feststellungserklärung beim zuständigen Finanzamt in elektronischer Form abgeben.

Grundlage für die Bewertung sind die Verhältnisse zum 01.01.2022. Die neuen Werte werden dann ab 2025 zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen.

 

Als Eigentümer eines (privat genutzten, vermieteten, betrieblichen, landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen) Grundstücks sind Sie unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet, an diesem Verfahren teilzunehmen.

 

Als Ihr Berater in allen steuerrechtlichen Belangen, unterstütze und berate ich Sie natürlich auch in dieser Frage. Hierzu sind jedoch einige Vorbereitungen zu treffen. Auf Grund der relativ kurzen Fristen ist es notwendig, bereits jetzt aktiv zu werden.

Hierzu gehört, dass Sie sich rechtzeitig bei uns melden. Mit den auf dieser Seite zu findenden Vorerfassungsbögen können Sie uns die notwendigen Informationen zusammenstellen und zukommen lassen.

Die Formulare lassen sich im ADOBE-Reader, den Sie kostenlos bei ADOBE erhalten können, ausfüllen. 

Für jedes Objekt wird ein Formular benötigt. 

Am besten unterstützen Sie den Prozess, wenn Sie uns diese ausgefüllten Formulare per Email an info@steuerberater-peter-lennartz.de zusenden.

 

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

 

für Ein- und Zweifamilienhäuser, reine Mietwohngrundstücke und Eigentumswohnungen
770083-grundsteuer-wohngrundstuecke.pdf
PDF-Dokument [75.1 KB]
für Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke (Wohnungen und Gewerbe) und sonstige, bebaute Grundstücke
770082-grundsteuer-nichtwohngrundstuecke[...]
PDF-Dokument [64.6 KB]